OLG Hamburg - Urteil vom 07.06.2001
6 U 271/00
Normen:
ZMR § 17 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2001, 414
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 415 O 105/99

Unvermeidbarkeit des Schadens

OLG Hamburg, Urteil vom 07.06.2001 - Aktenzeichen 6 U 271/00

DRsp Nr. 2004/19705

Unvermeidbarkeit des Schadens

Ein Schaden ist nicht unvermeidbar i.S. von Art. 17 Abs. 2 ZMR, wenn das Transportgut gestohlen wird, während der Fahrer den Anhänger längere Zeit vor einer Mautstelle zu einer Autobahn in Portugal unbeaufsichtigt abgestellt hat.

Normenkette:

ZMR § 17 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz für den Verlust von Gütern während eines Transports per LKW von Deutschland nach Portugal.