Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.
I.
Mit Bußgeldbescheid der Stadt A vom 06.04.2020 wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße in 500 € sowie ein einmonatiges Fahrverbot unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub (§ 25 Abs. 2 a StVG) festgesetzt. Zum Tatvorwurf heißt es unter anderem:
"Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels (THC)"
Auf den hiergegen gerichteten Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Hauptverhandlung anberaumt. Im Hauptverhandlungstermin hat der Verteidiger den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.
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