OLG Hamm - Beschluss vom 04.10.2001
4 Ss OWi 867/01
Normen:
OWiG § 33 ; StVG § 26 ;

Verfolgungsverjährung; Unterbrechung

OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2001 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 867/01

DRsp Nr. 2002/241

Verfolgungsverjährung; Unterbrechung

»Eine Unterbrechungshandlung i.S.d. § 33 Abs. 1 OWiG, die innerhalb der zweiwöchigen Zustellungsfrist des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG, aber außerhalb der - hier dreimonatigen - Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG vorgenommen wird, unterbricht die Verfolgungsverjährung dann nicht, wenn die Zustellung des Bußgeldbescheides selbst nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen erfolgt.«

Normenkette:

OWiG § 33 ; StVG § 26 ;

Gründe:

I.