OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2001 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 867/01
DRsp Nr. 2002/241
Verfolgungsverjährung; Unterbrechung
»Eine Unterbrechungshandlung i.S.d. § 33 Abs. 1OWiG, die innerhalb der zweiwöchigen Zustellungsfrist des § 33 Abs. 1 Nr. 9OWiG, aber außerhalb der - hier dreimonatigen - Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3StVG vorgenommen wird, unterbricht die Verfolgungsverjährung dann nicht, wenn die Zustellung des Bußgeldbescheides selbst nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen erfolgt.«