Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzungen
OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2003 - Aktenzeichen 222 Ss 82/03 (OWi)
DRsp Nr. 2006/7618
Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzungen
Die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzungen setzt voraus, dass der Betroffene Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue verletzt hat. Das ist nur der Fall, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den festgestellten früheren Ordnungswidrigkeiten und der neuen Tat besteht.