I.
Gegen den Betroffenen ist durch Bußgeldbescheid des Landrats des Märkischen Kreises vom 27. Juni 2000 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung, die der Betroffene am 26. März 2000 begangen haben soll, eine Geldbuße von 760 DM und ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden. Hiergegen hat der Betroffene Einspruch eingelegt.
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