OLG Hamm - Beschluss vom 27.11.2003
2 Ss 647/03
Normen:
OWiG § 33 ; StPO § 145a ;
Fundstellen:
DAR 2004, 105
NStZ-RR 2004, 121
VRS 106, 126
Vorinstanzen:
AG Iserlohn, vom 07.07.2003

Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche Vollmacht

OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - Aktenzeichen 2 Ss 647/03

DRsp Nr. 2003/15876

Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche Vollmacht

»Die Zustellung des Bußgeldbescheides an den bevollmächtigten Rechtsanwalt, dem nur eine außergerichtliche Vollmacht ohne Zustellungsvollmacht erteilt ist, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.«

Normenkette:

OWiG § 33 ; StPO § 145a ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Iserlohn hat die Betroffene durch das angefochtene Urteil wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 100,00 EURO verurteilt sowie ein Fahrverbot von einem Monat unter Beachtung der Vorschrift des § 25 Abs. 2 a StVG verhängt.

Der Betroffenen wird zur Last gelegt, am 14. November 2002 gegen 11.46 Uhr in Iserlohn auf der Straße Im Wiesengrund in Fahrtrichtung Westfalenstraße mit dem von ihr geführten Pkw die dort durch entsprechendes Verkehrszeichen festgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs der Betroffenen wurde mittels eines Radargerätes der Marke Multanova VR 6 F gemessen.

Die Stadt Iserlohn hat gegen die Betroffene unter dem 06. Dezember 2002 durch Übersendung eines Anhörungsbogens ein Bußgeldverfahren eingeleitet.