Die zulässige Berufung ist führt zu einem vorläufigen Erfolg des Klägers.
Das Landgericht hat die Klage verfahrensfehlerhaft abgewiesen. Nach dem Verfahrensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht hätte dem Vortrag des Klägers nachgegangen oder er zumindest zu weiterem Beweisantritt aufgefordert werden müssen.
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