OLG Köln - Beschluß vom 11.01.2001
11 W 63/01
Normen:
ZPO §§ 114 484 ;

Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren

OLG Köln, Beschluß vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 11 W 63/01

DRsp Nr. 2002/11279

Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren betreffend die fehlerhafte Reparatur eines Kraftfahrzeuges darf nicht ohne Weiteres mit der Erwägung verweigert werden, der Antragsteller (Besteller) habe das Fahrzeug abgemeldet und ihm sei deshalb zuzumuten, die Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Normenkette:

ZPO §§ 114 484 ;

Hinweise:

Hinweis:

Eingereicht durch RiOLG Köln Zoll