Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde - Schlagloch in Wirtschaftsweg - Radfahrerunfall
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2001 - Aktenzeichen 24 U 21/99
DRsp Nr. 2001/9341
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde - Schlagloch in Wirtschaftsweg - Radfahrerunfall
»Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde, wenn ein für den allgemeinen Straßenverkehrt gesperrter Wirtschaftsweg Schlaglöcher aufweist, in denen ein Radfahrer zu Fall kommt«
Die Berufung ist unbegründet. Der Kläger kann von der beklagten Gemeinde Schadensersatz wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (§ 823 Abs. 1BGB) nicht verlangen.
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