Verkehrssicherungspflichten und geschützte Personen auf Baustellen
OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2001 - Aktenzeichen 6 U 145/00
DRsp Nr. 2003/16411
Verkehrssicherungspflichten und geschützte Personen auf Baustellen
1. Inhalt und Grenzen der Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers zum Schutz von Personen auf einer Baustelle.2. Gemessen am nur begrenzten Sicherungsstandard, wie ihn der mit der Baustelle vertraute Personenkreis erfordert, treffen den Unternehmer keine weiter gehenden Sicherungspflichten gegenüber Besuchern, denen der Bauherr den Bau zeigen will.