OLG Celle - Urteil vom 27.09.2001
14 U 296/00
Normen:
StVG § 9 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover - 19 O 2267/00 -120-,

Verkehrsunfall - Ansprüche des Leasinggebers als Eigentümer - Zurechnung von Verschulden und Betriebsgefahr

OLG Celle, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 14 U 296/00

DRsp Nr. 2001/13798

Verkehrsunfall - Ansprüche des Leasinggebers als Eigentümer - Zurechnung von Verschulden und Betriebsgefahr

»Der Leasinggeber (Eigentümer) hat sich über § 9 StVG ein Verschulden des Fahrers seines Kraftfahrzeugs und die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs zurechnen zu lassen, auch wenn er nicht Halter ist.«

Normenkette:

StVG § 9 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die zulässige Berufung ist nur zum Teil begründet.

Der Klägerin steht aus dem Verkehrsunfall vom 12. Februar 2000 ein Schadenser-satzanspruch von 2.468,38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. April 2000 aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 PflVG, 286 , 288Abs. 1, Art 229 § 1 EGBGB zu.

Ein Verschulden des Beklagten zu 1 am Unfallgeschehen als Voraussetzung für eine über 20 % des Schadens hinausgehende Haftung der Beklagten, welche sich grundsätzlich schon aus der Gefährdung durch den Betrieb eines Fahrzeuges ergibt, hat die Klägerin nicht bewiesen, insbesondere nicht, dass der Beklagte zu 1 infolge Unachtsamkeit oder überhöhter Geschwindigkeit gegen den Pkw der Klägerin gefahren ist.

Bei der Entscheidung hat der Senat berücksichtigt, dass der Zeuge #######