I.
Die Parteien streiten über ihre Verpflichtung zum wechselseitigen Ersatz von materiellen Schäden, die an ihren Kraftfahrzeugen im Zuge eines Verkehrsunfallgeschehens entstanden sind, das sich am 13. Dezember 2000 gegen 17:55 Uhr im Kreuzungsbereich der T... Str. zur M... straße in B... ereignet hat.
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