Verteidigung der Rechtsordnung bei Verurteilung wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit schweren Folgen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2003 - Aktenzeichen 1 Ss 82/02
DRsp Nr. 2003/13755
Verteidigung der Rechtsordnung bei Verurteilung wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit schweren Folgen
»Bei einem Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen kommt die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3StGB dann in Betracht, wenn der Unfall Folge eines besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoßes ist. Die falsche Einschätzung einer Verkehrssituation oder die bloße Überschätzung der eigenen Fähigkeiten im Umgang mit einem Kraftfahrzeug genügt hierfür ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedoch nicht.«