OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.02.2003
1 Ss 82/02
Normen:
StGB § 56 Abs. 3 ; StGB § 222 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 325
NZV 2004, 156
VRS 104, 443
VRS 105, 290

Verteidigung der Rechtsordnung bei Verurteilung wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit schweren Folgen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2003 - Aktenzeichen 1 Ss 82/02

DRsp Nr. 2003/13755

Verteidigung der Rechtsordnung bei Verurteilung wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit schweren Folgen

»Bei einem Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen kommt die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB dann in Betracht, wenn der Unfall Folge eines besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoßes ist. Die falsche Einschätzung einer Verkehrssituation oder die bloße Überschätzung der eigenen Fähigkeiten im Umgang mit einem Kraftfahrzeug genügt hierfür ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedoch nicht.«

Normenkette:

StGB § 56 Abs. 3 ; StGB § 222 ;

Gründe:

I.