Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers
OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2001 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 531/01
DRsp Nr. 2001/11339
Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers
»Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann, wenn der Betroffene vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden ist, nicht mit der Begründung verworfen werden, der Verteidiger des Betroffenen sei ohne genügende Entschuldigung nicht zum Termin erschienen«