Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; Urlaub des Verteidigers
OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 784/01
DRsp Nr. 2001/15708
Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; Urlaub des Verteidigers
»Dass der allein sachbearbeitende Verteidiger urlaubsbedingt an der Terminswahrnehmung gehindert ist, hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, dass der ordnungsgemäß geladene Betroffene zum Erscheinen verpflichtet ist.«