OLG Hamm - Beschluss vom 20.09.2001
3 Ss OWi 784/01
Normen:
OWiG § 73, § 74 ;

Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; Urlaub des Verteidigers

OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 784/01

DRsp Nr. 2001/15708

Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; Urlaub des Verteidigers

»Dass der allein sachbearbeitende Verteidiger urlaubsbedingt an der Terminswahrnehmung gehindert ist, hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, dass der ordnungsgemäß geladene Betroffene zum Erscheinen verpflichtet ist.«

Normenkette:

OWiG § 73, § 74 ;

Gründe: