KG - Beschluss vom 14.02.2001
3 Ws (B) 49/01
Normen:
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274) ; StVG § 24 § 25 Abs. 1 S. 1 ; BKatV Anl. 1 Nr. 5.3; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 100, 384
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 26.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 316 OWi 1706/00

Voraussetzungen der Überschreitung der Regeldauer des Fahrverbots

KG, Beschluss vom 14.02.2001 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 49/01

DRsp Nr. 2005/7490

Voraussetzungen der Überschreitung der Regeldauer des Fahrverbots

Die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regeldauer des Fahrverbots darf nur dann überschritten werden, wenn zu erwarten ist, dass das Regelfahrverbot den Betroffenen nicht von weiteren Zuwiderhandlungen abzuhalten verspricht. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn zwar bereits mehrfach Geldbußen wegen Verkehrsverstößen verhängt worden sind, auf ein Fahrverbot jedoch noch nicht erkannt wurde.

Normenkette:

StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274) ; StVG § 24 § 25 Abs. 1 S. 1 ; BKatV Anl. 1 Nr. 5.3; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Tiergarten, vom 26.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 316 OWi 1706/00
Fundstellen
VRS 100, 384