Die Klägerin, die ein Speditions- und Frachtunternehmen betreibt, verlangt von den Beklagten Schadensersatz, der ihr infolge der Lohnfortzahlung an ihren bei einem Unfall am 06.08.1999 verletzten Arbeitnehmer, den in erster Instanz vernommenen Zeugen W., in der Zeit seiner unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit vom 06.08.1999 bis zum 26.09.1999 entstanden ist.
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