Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall am 7. Juli 1998 geltend, der sich gegen 21:30 Uhr an der Einmündung der Kreisstraße ####### in die Straße ####### in ####### ereignet haben soll. Das Landgericht Verden hat die Klage abgewiesen. Die gegen das Urteil gerichtete, zulässige Berufung ist unbegründet.
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