OLG Celle - Urteil vom 15.02.2001
14 U 96/00
Normen:
StVG § 17 § 7 ; BGB § 823 ; ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 § 546 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 102, 258
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 94/99

Voraussetzungen eines gestellten Unfalls

OLG Celle, Urteil vom 15.02.2001 - Aktenzeichen 14 U 96/00

DRsp Nr. 2001/6417

Voraussetzungen eines gestellten Unfalls

»Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines gestellten Unfalls.«

Normenkette:

StVG § 17 § 7 ; BGB § 823 ; ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 § 546 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall am 7. Juli 1998 geltend, der sich gegen 21:30 Uhr an der Einmündung der Kreisstraße ####### in die Straße ####### in ####### ereignet haben soll. Das Landgericht Verden hat die Klage abgewiesen. Die gegen das Urteil gerichtete, zulässige Berufung ist unbegründet.

I.