Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 31.10.2001 um 19.03 Uhr in P. die Sch.-Straße. An der Kreuzung mit der Sonnenstraße überfuhr er die dortige Ampelanlage, obwohl diese für ihn seit 1,77 Sekunden Rotlicht zeigte. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Nichtbeachtens eines roten Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 125 Euro und verhängte außerdem ein Fahrverbot von der Dauer eines Monats.
Der Betroffene wandte sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung des Fahrverbotes. Er war insbesondere der Auffassung, das Amtsgericht habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hatte Erfolg.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|