Vorfahrtsberechtigter Gegner überholt, wartepflichtiger Mandant

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat verbotswidrig und damit grob verkehrswidrig das vor ihm nach rechts abbiegende Kfz überholt und dabei den Zusammenstoß mit dem Fahrzeug meines nach links in die Vorfahrtsstraße einbiegenden und wartepflichtigen Mandanten mitverschuldet.

Solange das von Ihre... Versicherungsnehmer... überholte Kfz beim Passieren seine Fahrtrichtung noch nicht geändert hatte und sich in voller Länge auf der Vorfahrtsstraße befand, ist von einem Überholen und nicht von einem bloßen Vorbeifahren auszugehen.  

Da Ihr... Versicherungsnehmer... dabei gegen das angeordnete Überholverbot verstieß, hat sie/er den Unfall erheblich mitverschuldet.

Bei der Abwägung aller Umstände nach § 17 StVG ist eine hälftige Schadensteilung angemessen (vgl. LG Gießen, Urt. v. 01.06.1994 - 1 S 93/94).

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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