LG Kaiserslautern - Beschluss vom 07.08.2003
8 Qs 13/03
Normen:
StPO § 111a ; StGB § 69 ;
Fundstellen:
DRsp IV(449)252b
ZfS 2004, 39
zfs 2004, 39

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei einmaligem Fehlverhalten ohne Anzeichen für charakterliche Mängel

LG Kaiserslautern, Beschluss vom 07.08.2003 - Aktenzeichen 8 Qs 13/03

DRsp Nr. 2004/14443

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen von der Entziehung bei einmaligem Fehlverhalten ohne Anzeichen für charakterliche Mängel

Keine vorläufige Fahrerlaubnis-Entziehung (§ 111a StPO) im Falle einmaligen Fehlverhaltens - außerhalb der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten Regelbeispiele - ohne Anhaltspunkte für charakterliche Eignungsmängel.

Normenkette:

StPO § 111a ; StGB § 69 ;
Fundstellen
DRsp IV(449)252b
ZfS 2004, 39
zfs 2004, 39