Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Rechtsprechung
2003
Sonstige
Sonstige
LG
LG Lüneburg
LG Lüneburg - Beschluss vom 07.10.2003
26 Qs 219/03
Normen:
StPO
§
111a
;
Fundstellen:
DRsp IV(449)252e
ZfS 2004, 38
zfs 2004, 38
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: keine Entziehungsmöglichkeit sechs Monate nach der Straftat in Durchschnittsfällen
LG Lüneburg,
Beschluss
vom 07.10.2003
- Aktenzeichen 26 Qs 219/03
DRsp Nr. 2004/14445
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: keine Entziehungsmöglichkeit sechs Monate nach der Straftat in Durchschnittsfällen
Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kommt in Durchschnittsfällen mehr als sechs Monate nach der Tatbegehung nicht mehr in Betracht.
Normenkette:
StPO
§
111a
;
Fundstellen
DRsp IV(449)252e
ZfS 2004, 38
zfs 2004, 38
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Bestellformular
Online-Portal
Bezugszeitraum: 12 Monate
Angebotspreis zum Start des Portals: 198,00 € pro Monat zzgl. USt
14-Tage-Gratis-Test
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen