Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 275,-- €. Ferner verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 17. Januar 2004 gegen 12.29 Uhr mit dem Pkw, amtliches Kennzeichen ..., in der Gemarkung Frankfurt am Main die B 43 in Richtung Innenstadt. In Höhe der Brücke BAB 5, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dort auf 80 km/h beschränkt, fuhr der Betroffene, der irrtümlich von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausging, mit 147 km/h.
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