OLG Koblenz - Urteil vom 23.05.2001
5 U 1298/00
Normen:
BGB § 459 ; BGB § 462 ;
Fundstellen:
VRS 102, 177
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 03.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 17/99

Wandelung eines Kaufvertrages über einen PKW

OLG Koblenz, Urteil vom 23.05.2001 - Aktenzeichen 5 U 1298/00

DRsp Nr. 2003/2881

Wandelung eines Kaufvertrages über einen PKW

Zu den Voraussetzungen für die Wandelung eines Kaufvertrages über einen PKW, insbesondere zur Nachweisführung, dass die Mängel - "Ruckeln des Fahrzeugs" , "Absterben des Motors" bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben, sowie zur Frage der Anrechnung gezogener Nutzungen

Normenkette:

BGB § 459 ; BGB § 462 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt aus abgetretenem Recht der O... Leasing GmbH & Co. OHG R (künftig: O... Leasing) die Wandlung des mit der Beklagten geschlossenen Kaufvertrages über einen PKW Opel Omega Caravan.

Aufgrund des mit der O... Leasing geschlossenen Leasingvertrages, der eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche vorsieht, hat der Kläger das mit einem Steinmetzkompressor umgebaute Fahrzeug Anfang Mai 1998 übernommen. Nach Übernahme reklamierte er metallische Geräusche im Bereich des Kompressors sowie ein "Ruckeln des Fahrzeuges". Diese Mängelrügen wiederholte er mehrfach, auch, nachdem am 19.6.1998 der Kompressor ausgetauscht und am 19.7.1998 Arbeiten am Steuergerät vorgenommen worden waren (31 GA). Nach einer Überprüfung der Beklagten am 21.8.1998 erklärte deren Mitarbeiter, das Fahrzeug entspreche dem Stand der Technik, ein Fehler liege nicht vor (31 GA).