BayObLG - Vorlagebeschluß vom 08.08.2001
1 ObOWi 306/01
Normen:
StVO § 18 Abs. 7 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 78
NStZ 2002, 96
NZV 2001, 526
VRS 101, 305

Wenden auf einer Kraftfahrstraße

BayObLG, Vorlagebeschluß vom 08.08.2001 - Aktenzeichen 1 ObOWi 306/01

DRsp Nr. 2001/15462

Wenden auf einer Kraftfahrstraße

»Ein Wenden auf einer Kraftfahrstraße im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO liegt auch dann vor, wenn der Betroffene auf einer Kraftfahrstraße unter Einbeziehung von zwei gegenüberliegenden Parkplätzen sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung bringt (gegen OLG Stuttgart NZV 2001, 179).«

Normenkette:

StVO § 18 Abs. 7 ;

Tatbestand

Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit des Wendens auf einer Kraftfahrstraße zu einer Geldbuße von 300 DM und verhängte zugleich ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat.