Autoren: Fellmann/Zimmer |
Eine Wertminderung wird grundsätzlich nicht gezahlt. Ausnahmen bestehen bei erheblichen Beschädigungen von Fahrzeugen, die einen außergewöhnlichen Wert haben, z.B. hochwertigen Oldtimer (classic cars).
Darüber hinaus wird u.U. eine Wertminderung gezahlt, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einem späteren Verkauf aufgrund der Beschädigungen ein geringerer Verkaufspreis erzielt wurde. Hierbei sind aber die jeweilig einschlägigen Verjährungsfristen zu beachten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|