I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen mit Urteil vom 3. April 2001 wegen Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu einer Geldbuße von 75 DM verurteilt. Nach Verkündung des Urteils wurde dem Betroffene die Rechtsmittelbelehrung erteilt, ein Merkblatt über die Rechtsmittelfristen wurde dem Betroffenen aber nicht ausgehändigt.
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