Das Landgericht Siegen hat den Angeklagten in der Sitzung vom 18. Juli 2001 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,- DM verurteilt. Dem Angeklagten wurde darüber hinaus die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch fünf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|