Autor: Koehl |
Wenn eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis im Fall von §
BeispielAblauf der Sperrfrist, während deren Lauf die ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis erworben wurde. |
Der Betroffene hat aber die Möglichkeit, bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen, ihm das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland durch einen Verwaltungsakt nach §
Hinweis!Wenn in einem solchen Fall vorher ein feststellender Verwaltungsakt betreffend die Inlandsungültigkeit ergangen ist, muss dieser vor Ergehen der Zuerkennungsentscheidung aufgehoben werden, damit nicht zwei sich widersprechende Verwaltungsakte in der Welt sind. |
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