Inlandsgültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen bei Wohnsitz im Ausland

Autor: Koehl

§ 29 FeV ist einschlägig, wenn es darum geht, ob und in welchem Umfang ein Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland im Inland berechtigt ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.

Grundsatz der Inlandsgültigkeit

Regelmäßig besteht für den Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die Berechtigung, auch im Inland Kraftfahrzeuge zu führen (§ 29 Abs. 1 Satz 1 FeV).

Umfang der Berechtigung

Der Umfang der Berechtigung entspricht grundsätzlich demjenigen der ausländischen Fahrerlaubnis.

Dokumentation der Fahrerlaubnis