LG Osnabrück - Urteil vom 24.02.2003
1 O 2861/02
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; NStrG § 52 Abs. 1 Satz 3c ;

Zum Anspruch von Radfahrern auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes

LG Osnabrück, Urteil vom 24.02.2003 - Aktenzeichen 1 O 2861/02

DRsp Nr. 2004/3207

Zum Anspruch von Radfahrern auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes

»Radfahrer haben auf Radwegen, anders als Fußgänger auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen, also keinen generellen Anspruch auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes.«

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; NStrG § 52 Abs. 1 Satz 3c ;

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist unbegründet.