Zum Anspruch von Radfahrern auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes
LG Osnabrück, Urteil vom 24.02.2003 - Aktenzeichen 1 O 2861/02
DRsp Nr. 2004/3207
Zum Anspruch von Radfahrern auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes
»Radfahrer haben auf Radwegen, anders als Fußgänger auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen, also keinen generellen Anspruch auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes.«