Zusicherung der km-Angabe mit dem Begriff Gesamtlaufleistung
OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2001 - Aktenzeichen 12 U 1663/99
DRsp Nr. 2002/2902
Zusicherung der km-Angabe mit dem Begriff "Gesamtlaufleistung"
Bereits die einfache km-Angabe auf einem Verkaufsschild oder in einem Verkaufsvertrag wird nach überwiegender Rechtsauffassung als Zusicherung einer annähernd großen in gewissen Toleranzgrenzen variablen Fahrleistung behandelt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer ein Autohändler mit angegliedertem Kraftfahrzeug-Reparaturbetrieb ist. Eine Zusicherung ist erst recht anzunehmen, wenn in hervorgehobener Art. und Weise mit dem Begriff "Gesamtlaufleistung" geworben wird.