Checkliste: Liegt eine Gefahrerhöhung nach Vertragserklärung vor? |
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ja |
nein |
Ist die Anzeigepflicht vor Abgabe der Vertragserklärung nach § 19 VVG erfüllt? |
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Liegt Gefahrerhöhung nach Abgabe der Vertragserklärung vor, § 23 VVG (sogenannte vorverlegte Gefahrerhöhung)? |
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Liegt rechtlich relevante Gefahrerhöhung vor? |
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Liegt eine nur unerhebliche Gefahrerhöhung vor, § 27 VVG? |
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Ist Versicherer mit der Gefahrerhöhung einverstanden, § 27 VVG? |
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Liegt genügende Gefahrkompensation vor? |
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Ist Kompensation mit Gefahrerhöhung kongruent (sogenannte Kompensationskongruenz)? |
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Liegt subjektive (= vom Versicherungsnehmer veranlasste, willkürliche, bewusst oder unbewusst vorgenommene) Gefahrerhöhung vor? |
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Liegt objektive (= nicht vom Versicherungsnehmer veranlasste) Gefahrerhöhung vor? |
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Ist die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers von einer Gefahrerhöhung erfüllt? |
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Ist die Anzeige unverzüglich (§ 121 BGB) erfolgt? |
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Ist Anzeige dem richtigen Empfänger zugegangen? |
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Hat Versicherungsnehmer Kenntnis oder arglistige Unkenntnis der anzeigepflichtigen Tatsachen? |
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Ist das Verhalten des Versicherungsnehmers rechtlich relevant? |
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Ist das Verhalten des für den Versicherungsnehmer handelnden Repräsentanten rechtlich relevant? |
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Ist das Verhalten des Mitversicherten, F.
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Hat der Versicherer gekündigt (§ 24 VVG)? |
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ja |
nein |
Ist die Kündigung frist- und formgerecht erfolgt (§ 24 VVG)? |
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