Autor: Hering |
In Lettland ist der Verdienstausfall zu erstatten. Im Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ist der Ausfall während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erstatten. Er bemisst sich anhand des Nettoverdienstes der letzten sechs Monate. Bei dauernder Invalidität wird der Verdienstausfall als Rente gezahlt. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit berechnet sich der zu zahlende Verdienstausfall an Hand des Einkommens vor und nach dem Unfall. Leistungen eines Sozialversicherungsträgers werden abgezogen.
Sollte bei einer dauerhaften Invalidität die Möglichkeit einer Umschulung bestehen, werden deren Kosten übernommen.
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