Autor: Hering |
Die Kosten, die aufgrund der Heilbehandlung und der Pflege entstanden sind, werden erstattet. Etwaige Leistungen der Krankenversicherung werden abgezogen. Hierzu gehören auch die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen. Probleme ergeben sich bei Heil- und Pflegekosten, die im Ausland angefallen sind. Diese werden u.U. nicht erstattet.
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