Autor: Göppl |
Nach dem Versicherungsgesetz von 1997 besteht für alle Kraftfahrzeuge Versicherungspflicht, gleichgültig ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für Militärfahrzeuge.
Gegenstand | Betrag in Euro |
Tod, Verletzung und Verschlechterung des Gesundheitszustands pro Ereignis |
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Busse, Lkw Alle anderen Kfz Gefahrguttransporte | 200.000 100.000 300.000 |
Sachschäden pro Ereignis |
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Busse, Lkw Alle anderen Kfz Gefahrguttransporte | 100.000 50.000 200.000 |
Stand: 27.10.2005.
Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.
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