Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Nach dem Versicherungsgesetz von 1997 besteht für alle Kraftfahrzeuge Versicherungspflicht, gleichgültig ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für Militärfahrzeuge.

Gegenstand

Betrag in Euro

Tod, Verletzung und Verschlechterung des Gesundheitszustands pro Ereignis

 

Busse, Lkw

Alle anderen Kfz

Gefahrguttransporte

200.000

100.000

300.000

Sachschäden pro Ereignis

 

Busse, Lkw

Alle anderen Kfz

Gefahrguttransporte

100.000

50.000

200.000

Stand: 27.10.2005.

Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.