Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Missachtet der Vorfahrtberechtigte eine für ihn geltende Rotlichtampel, auch Fußgängerampel oder Bahnampel, so ist strittig, ob der dann durch das Grünlicht begünstigte Wartepflichtige im Vertrauen auf das Rotlicht des Vorfahrtsberechtigten weiterfahren darf. Bejahend: BayObLG, Beschl. v. 17.02.1983 - ObOWi 2/83, VRS 64, 385. Für die verneinende Meinung kommt es darauf an, ob die vom Wartepflichtigen benutzten Straßenteile noch vom Schutzbereich der Ampel umfasst sind. Regelmäßig ist dieses bei räumlicher Nähe der Fall, auch wenn Haltestreifen diesen Bereich zum Schutzbereich der Ampel zählen.
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