Umfang der Wartepflicht

Autor: Christian Sitter

Umfang der Wartepflicht

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Wartepflichten und das relevante Geschehensumfeld (Höhe des Schadens, Tageszeit, Witterung etc.).

Rechtsprechungsübersicht

Tabellarische Rechtsprechungsübersicht zur Wartezeit bei Unfallflucht:

Wartezeit in Minuten

Wertung

Gericht/Fundstelle

Bemerkungen

0

ungenügend

OLG Koblenz, Urt. v. 27.01.1977- 1 Ss 643/76, DRsp Nr. 1994/11946

189 Euro Schaden nachts (2.15 Uhr), Stadt, keine Wartezeit eingehalten

0

genügend

OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2002 - Ss 54/02, NJW 2002, 2334

mutmaßlichen Einwilligung bei Alleinschaden durch Fahrer ohne Fahrerlaubnis

10

genügend

OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.07.1975 - 2 Ss 702/75, DRsp Nr. 1995/4039

10 Minuten ausreichend bei irrtümlich angenommenem sehr geringfügigem Sachschaden an Toreinfahrt (real über 500 Euro), später Nachmittag bis früher Abend, Ortschaft

10

genügend in Sonderfällen

OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.1980 - 3 Ss 752/80, zfs 1981, 322

10 Minuten nur in Sonderfällen ausreichend, wenn für das Eintreffen Feststellungsberechtigter kein Anhaltspunkt vorliegt, 4.15 Uhr Silvesternacht, reine Wohngegend ohne Durchgangsverkehr, minus 5 Grad, leicht rekonstruierbarer Unfall mit 200-250 Euro Schaden bei gesicherter Halterhaftung. Mitfahrende Ehefrau war erst einige Wochen vorher aus dem Krankenhaus entlassen mit Rückfallgefahr, nasskaltes Wetter ohne entsprechende Kleidung.

10

genügend