Autor: Christian Sitter |
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Wartepflichten und das relevante Geschehensumfeld (Höhe des Schadens, Tageszeit, Witterung etc.).
Tabellarische Rechtsprechungsübersicht zur Wartezeit bei Unfallflucht:
Wartezeit in Minuten | Wertung | Gericht/Fundstelle | Bemerkungen |
0 | ungenügend | OLG Koblenz, Urt. v. 27.01.1977- 1 Ss 643/76, DRsp Nr. 1994/11946 | 189 Euro Schaden nachts (2.15 Uhr), Stadt, keine Wartezeit eingehalten |
0 | genügend | OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2002 - | mutmaßlichen Einwilligung bei Alleinschaden durch Fahrer ohne Fahrerlaubnis |
10 | genügend | OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.07.1975 - 2 Ss 702/75, DRsp Nr. 1995/4039 | 10 Minuten ausreichend bei irrtümlich angenommenem sehr geringfügigem Sachschaden an Toreinfahrt (real über 500 Euro), später Nachmittag bis früher Abend, Ortschaft |
10 | genügend in Sonderfällen | OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.1980 - 3 Ss 752/80, zfs 1981, | 10 Minuten nur in Sonderfällen ausreichend, wenn für das Eintreffen Feststellungsberechtigter kein Anhaltspunkt vorliegt, 4.15 Uhr Silvesternacht, reine Wohngegend ohne Durchgangsverkehr, minus 5 Grad, leicht rekonstruierbarer Unfall mit 200-250 Euro Schaden bei gesicherter Halterhaftung. Mitfahrende Ehefrau war erst einige Wochen vorher aus dem Krankenhaus entlassen mit Rückfallgefahr, nasskaltes Wetter ohne entsprechende Kleidung. |
10 | genügend |
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