Fahrtenschreiber

Autor: Christian Sitter

Fahrtenschreiberdiagrammscheibe

Bei Fahrzeugen, die mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sind, sind die Diagrammscheiben für ein Jahr geordnet aufzubewahren. Sie unterliegen der Beschlagnahme und sind - da diese u.a. auch den Namen des Fahrers enthalten - als Beweismittel verwertbar (OLG Bamberg, Beschl. v. 26.10.2007 - 2 Ss OWi 843/07, NZV 2008, 45; OLG Köln v. 14.01.1997 - Ss 663/96 (B) - 8 B, DRsp Nr. 1998/384).