Autor: Christian Sitter |
Bei Fahrzeugen, die mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sind, sind die Diagrammscheiben für ein Jahr geordnet aufzubewahren. Sie unterliegen der Beschlagnahme und sind - da diese u.a. auch den Namen des Fahrers enthalten - als Beweismittel verwertbar (OLG Bamberg, Beschl. v. 26.10.2007 - 2 Ss
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