Polizeibeamter beruft sich auf seine Anzeige

Autor: Christian Sitter

Erinnerungsvermögen von Polizeibeamten

Polizeibeamte fertigen oftmals OWi-Anzeigen ohne eigene Ermittlungstätigkeit als reine Routineangelegenheit an und haben naturgemäß Monate später als Zeuge im Hauptverhandlungstermin keine konkreten Erinnerungen mehr an den Vorgang. Die Routiniers unter den Beamten lesen sich ihr Tagebuch vorher durch und erlangen dadurch wieder ansatzweise die forensisch notwendige Erinnerung. Manche Beamte bringen es realistisch auf den Punkt: Keine Erinnerung mehr, aber - da gezielte Überwachung - keine Anzeige, wenn es nicht so gewesen wäre, wie in der Anzeige niedergelegt.

BGH zur Verwertbarkeit