Lichtbildabgleich

Autor: Christian Sitter

Vergleich Beweisfoto und Bild des Datenregisters

Bei den Pass- und Personalausweisbehörden werden entsprechende Datenregister mit jeweilig einem Lichtbild des Betroffenen geführt. Diese Lichtbilder liegen nunmehr zumeist digitalisiert vor. Die Strafverfolgungs- und OWi-Behörden greifen auf diese registerbehördlich geführten Lichtbilder zurück, wenn nach einer Kennzeichenanzeige der Fahrer entsprechend dem Beweisfoto ermittelt werden soll, um das registerbehördlich vorgehaltene Lichtbild des Halters mit dem Beweisfoto zu vergleichen.

Regelung durch Landesgesetze

Regelmäßig liegen Ländergesetze vor, die dieses Verfahren regeln. Häufig wird bereits ein automatisiertes Abrufverfahren praktiziert. Bei diesem Verfahren können speziell hierzu ermächtigte Behörden die Daten selber abrufen. Hierbei hat der betreffende Sachbearbeiter eine Abwägung zwischen den schutzwürdigen Interessen des Bürgers am Datenschutz und den Aufgaben der jeweils beteiligten Stellen - hier die straf- bzw. ordnungsbehördliche Verfolgung von Delikten - vorzunehmen.

Kritik