Autor: Felix Koehl |
Weitaus häufiger in der Praxis ist das öffentlich-rechtliche Abschleppen. Wird öffentlich-rechtlich abgeschleppt, liegt der Fall häufig so, dass das abgeschleppte Fahrzeug im Widerspruch zu den Vorschriften der StVO abgestellt ist. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch eine Verwarnung samt Verwarnungsgeld oder einen Bußgeldbescheid geahndet. Wenn durch den fortdauernden Verstoß gegen die StVO eine nicht vollkommen geringfügige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, nämlich für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer und/oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs besteht, kann diese durch das Abschleppen des Fahrzeugs beseitigt werden.
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