Verhältnismäßigkeit

Autor: Felix Koehl

Inhalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Auch wenn die Voraussetzungen für den (fiktiven) Erlass eines Wegfahrgebots und seine Durchsetzung vorliegen, muss noch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit (vgl. etwa Art. 4 BayPAG) überprüft werden, ob überhaupt abgeschleppt werden darf. Unverhältnismäßig ist das Abschleppen, wenn die jeweilige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durch das Entfernen des Fahrzeugs beseitigt werden kann, andere Maßnahmen weniger beeinträchtigend sind oder der Nachteil der angewendeten Maßnahme außer Verhältnis zum Erfolg der Gefahrenabwehr steht. Generelle Grundsätze für die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens gibt es nicht, es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an (Perrey, BayVBl 2000, 609, 613).

Keine zwingende Notwendigkeit zur vorherigen Benachrichtigung des Betroffenen