Autor: Felix Koehl |
Hier kommt es darauf an, dass das fragliche Verkehrszeichen überhaupt ein Wegfahrgebot anordnet und dass das Verkehrszeichen wirksam ist.
Nachstehend eine nicht abschließende Aufzählung der ein Wegfahrgebot anordnenden Verkehrszeichen oder -einrichtungen:
Im Halteverbot (Zeichen 283 StVO) liegt zugleich das Gebot zum Weiterfahren, das gem. § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist. Daraus folgt, dass ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich ohne eine besondere dem Fahrzeugführer oder -halter bekanntzumachende Verbotsverfügung abgeschleppt werden kann (BVerwG, Urt. v. 23.06.1993 -
Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 StVO - evtl. mit Zusatzschild) begründet als Verkehrsregelung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 erster Halbsatz StVO) für den unberechtigt Parkenden nicht nur ein Parkverbot, sondern zugleich das Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren (VGH Mannheim, Urt. v. 30.01.1995 -
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