Allgemeines zu Harte Drogen und psychoaktive Stoffe

Autor: Koehl

Begriffsbestimmung

Unter harten Drogen sind alle Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes zu verstehen mit Ausnahme von Cannabis und seinen Zubereitungen.

Smile

Die Kräutermischung "Smile" enthält den Wirkstoff JHW-018 (vgl. Anlage II zum BtMG unter Isomethadon). Dieser Wirkstoff zählt zu den synthetischen Cannabinoiden, die eine um ein vielfaches stärkere Wirkung haben als das in der Cannabispflanze enthaltene THC, so dass davon auszugehen ist, dass Konsumenten des Wirkstoffs JWH- 018 ein signifikant höheres Risiko für den Straßenverkehr darstellen als Konsumenten des Cannabis-Wirkstoffs THC. Damit verbietet sich eine Gleichbehandlung von JWH-018 und Cannabis, weil die Privilegierung des gelegentlichen Cannabiskonsums auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und als Ausnahme von der Regelvermutung entsprechend eng auszulegen ist (vgl. VG München, Beschl. v. 25.06.2010 - M 1 S 10.2253).

Jamaican Gold Extreme

Das Gleiche gilt für die Kräutermischung "Jamaican Gold Extreme". Diese enthält den Wirkstoff JHW-210 (vgl. z.B. http://Legal-high-Inhaltsstoffe.de/Ergebnisse/jamaicangold), der mit der 26. Betäubungsmitteländerungsverordnung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen wurde (VG Augsburg, Beschl. v. 10.05.2013 - Au 7 S 13.576).

Amphetamin und Kokain