Wichtige Rechtsprechung

Autor: Felix Koehl

VG München, Beschl. v. 31.05.2010 - M 5 E 10.2406Bei der Weisung des Dienstherrn zur Ablieferung eines Dienstführerscheins handelt es sich um eine behördeninterne Maßnahme ohne Außenwirkung.

VG Gelsenkirchen, Urt. v. 15.08.2008 - 7 K 395/08Dienstverhältnis i.S.d. § 27 Abs. 1 FeV ist das Dienstverhältnis nur bis zu seiner erstmaligen Beendigung nach Erteilung der Dienstfahrerlaubnis. Der Besitz eines Bundeswehrführerscheins begründet nicht das Bestehen eines Bundeswehrdienstverhältnisses.

BVerwG, Urt. v. 18.06.2015 - 2 WD 11/14Werden Dienstfahrzeuge nicht nur zu dienstlichen Zwecken, sondern darüber hinaus mehrfach und über eine Strecke von mehreren hundert Kilometern ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, kann das im Disziplinarverfahren bei Beamten oder Soldaten zur Herabsetzung des Dienstgrads führen.

FG Hessen, Urt. v. 14.07.1998 - 9 K 1949/97Für einen Polizeianwärter bedeuten die während seiner Ausbildung von seinem Dienstherrn getragenen Kosten zur Erlangung des Führerscheins der Klasse 3 keinen geldwerten Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 EStG, wenn die Fahrschulung und Führerscheinprüfung im Rahmen des Gesamtausbildungsprogramms für den Polizeivollzugsdienst erfolgen.