Versuch

Autor: Hofmann

Der Versuch ist strafbar, § 315b Abs. 2 StGB.

Der Bundesgerichtshof hat einige Meter Fahrstrecke auf einem Parkplatz bei verkehrsunsicher manipuliertem Fahrzeug noch nicht als Vollendung, sondern nur als Versuch gewertet. Lockert jemand Radmuttern an drei Rädern des Pkw, um einen Unfall herbeizuführen, bemerkt der Geschädigte jedoch alsbald nach Fahrbeginn verdächtige Geräusche, oder dass es zu einer kritischen Situation kommt, liegt nur ein Versuch des § 315 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (BGH, Beschl. v. 03.04.2007 - 4 StR 108/07, VRR 2007, 313).