LG Krefeld - Urteil vom 18.02.1983 (12 (4) StK 15/83) - DRsp Nr. 1994/14905
LG Krefeld, Urteil vom 18.02.1983 - Aktenzeichen 12 (4) StK 15/83
DRsp Nr. 1994/14905
Es kann ein entschuldbarer Verbotsirrtum vorliegen, wenn ein Mofafahrer ("Mofa 25") in Unkenntnis der geänderten Rechtsprechung zur Frage der absoluten Fahruntüchtigkeit eines führerscheinfreien Kraftfahrzeuges bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,42 o/oo mit seinem Mofa am Straßenverkehr teilnimmt. Eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit gem. § 24aStVG bleibt hiervon jedoch unberührt.