AG Bremen-Blumenthal - Urteil vom 24.04.1998 (24 C 67/98) - DRsp Nr. 1999/1933
AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 24.04.1998 - Aktenzeichen 24 C 67/98
DRsp Nr. 1999/1933
Es handelt sich lediglich um eine Angelegenheit, wenn ein Verteidiger zunächst im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und dann im Bußgeldverfahren nach Abgabe an die Verwaltungsbehörde tätig wird.