LG Rostock vom 25.01.2001
1 S 184/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 227

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

LG Rostock, vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 1 S 184/00

DRsp Nr. 2008/13715

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

Betätigt ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug im Bereich einer Einmündung den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und verringert es seine Geschwindigkeit, setzt es daraufhin aber seine Fahrt geradeaus fort und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem aus der Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeug, so ist von einer Haftungsverteilung von 75% zu Lasten des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs auszugehen. Das wartepflichtige Fahrzeug muss sich lediglich seine Betriebsgefahr anrechnen lassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 2001, 227