Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
LG Rostock, vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 1 S 184/00
DRsp Nr. 2008/13715
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
Betätigt ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug im Bereich einer Einmündung den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und verringert es seine Geschwindigkeit, setzt es daraufhin aber seine Fahrt geradeaus fort und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem aus der Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeug, so ist von einer Haftungsverteilung von 75% zu Lasten des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs auszugehen. Das wartepflichtige Fahrzeug muss sich lediglich seine Betriebsgefahr anrechnen lassen.